Mietbedingungen
Der Mieter hat das Fahrzeug erhalten, nachdem er bestätigt hat, dass es sich in dem im Vertrag festgehaltenen Zustand befindet. VF erklärt, dass das Fahrzeug die erforderlichen Kontrollen der Innen- und Außenbereiche sowie der mechanischen Teile bestanden hat; der Mieter ist verpflichtet, es in demselben Zustand zurückzugeben, wie es empfangen wurde, einschließlich aller Werkzeuge, Räder und Zubehörteile, und zwar an dem auf der ersten Seite dieses Dokuments angegebenen und vereinbarten Ort. Sollte der Mieter das Fahrzeug nicht an dem spezifischen Ort und einem Mitarbeiter des Unternehmens VF RENT A CAR übergeben, gilt dies als Fahrzeugaufgabe mit den entsprechenden rechtlichen Konsequenzen im Falle von Schäden oder einer finanziellen Verbindlichkeit gegenüber dem Unternehmen.
Fahreralter: Mindestalter beträgt 23 Jahre für die Gruppen B und C1 und 25 Jahre für die anderen Gruppen. Das Höchstalter beträgt 75 Jahre.
Führerschein: Der Fahrer muss seit mindestens 2 Jahre im Besitz eines gültigen Führerscheins sein. Wenn der Führerschein nicht in der EU oder im Vereinigten Königreich ausgestellt wurde, muss der Fahrer einen Internationalen Führerschein besitzen.
Strafen – Verwaltungsgebühren: Der Mieter ist verpflichtet, die Straßenverkehrsordnung einzuhalten und alle Geldstrafen zu zahlen, die sich aus Verstößen ergeben, die während der Mietdauer begangen wurden, selbst wenn die genannten Kosten erst nach Ablauf der Mietzeit fällig werden.
Stornierungen: Bei einer Stornierung 7 Tage vor der Reservierung wird der gesamte Betrag erstattet. Bei einer Stornierung 1 bis 6 Tage vor der Reservierung wird dem Mieter 1 Tag in Rechnung gestellt. Bei einer Stornierung weniger als 24 Stunden vor der Reservierung oder bei Nichtabholung des Fahrzeugs wird der gesamte Betrag berechnet.
Kilometer – Laufleistung: Unsere Preise beinhalten unbegrenzte Kilometer.
Pannenhilfe: Alle unsere Fahrzeuge sind durch eine 24-Stunden-Pannenhilfe abgedeckt.
Unfall: Im Falle eines Unfalls ist der Mieter verpflichtet, unser Unternehmen und die Polizei zu informieren. Andernfalls trägt der Mieter die volle Verantwortung.
Mindestmietdauer: Die Mindestmietdauer beträgt 1 Tag.
Kraftstoff: Der Mieter ist verpflichtet, die Kraftstoffkosten während der Mietdauer zu tragen und das Fahrzeug mit der gleichen Menge Kraftstoff zurückzugeben, mit der er es erhalten hat. Wenn das Fahrzeug mit mehr Kraftstoff zurückgegeben wird, erfolgt keine Rückerstattung.
Verlängerung der Mietdauer: Möchte der Mieter die Mietdauer verlängern, muss er das Unternehmen 24 Stunden vor dem ursprünglichen Rückgabedatum informieren. Die Verlängerung wird von unserem Unternehmen je nach aktueller Fahrzeugverfügbarkeit bestätigt.
Fahrzeugersatz: Im Falle eines Unfalls oder Defekts, der zur Unbeweglichkeit des Fahrzeugs führt, wird das Auto innerhalb von 24 Stunden nach Meldung des Unfalls oder Schadens ersetzt. Unser Unternehmen hat das Recht, die Ursachen des Unfalls oder Schadens zu untersuchen und den Fahrzeugersatz abzulehnen, wenn die Nutzung des Fahrzeugs den Vertragsbedingungen widersprochen hat.
Änderung des Fahrzeugtyps: Unser Unternehmen behält sich das Recht vor, ein Fahrzeug eines anderen Typs als im ursprünglichen Vertrag angegeben bereitzustellen, abhängig von der Verfügbarkeit zum Zeitpunkt der Anmietung.
Steuern: Alle unsere Preise beinhalten 24 % Mehrwertsteuer (MwSt.).
Zusätzliche Leistungen/Gebühren:
- Kindersitz: KOSTENLOS
- Zusätzlicher Fahrer: KOSTENLOS
- Straßenkarte: KOSTENLOS
- GPS: 3 Euro/Tag je nach aktueller Verfügbarkeit
Verpflichtungen – Sonstige Bedingungen:
- Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug zu schützen und während der Mietdauer dessen technischen Zustand, Öl, Wasser usw. zu überprüfen. Er sollte ebenfalls den Zustand der Reifen prüfen und sicherstellen, dass das Fahrzeug sicher fahrbereit ist. Der Mieter haftet und ist verpflichtet, das Unternehmen für Schäden zu entschädigen, die durch mangelnde Sorgfalt entstanden sind. Außerdem muss er das Fahrzeug ordnungsgemäß an einem geeigneten und sicheren Ort abschließen.
- Wenn der Mieter das Fahrzeug mehr als 2 Stunden nach der vereinbarten Zeit zurückgibt, wird ihm ein voller Tag berechnet.
- Während der Mietdauer darf das Fahrzeug nicht verwendet werden: 1) Ιn Verletzung dieses Vertrags 2) Zum Transport von Personen oder Gütern gegen Entgelt 3) Zum Transport von mehr Passagieren, als im Vertrag festgelegt 4) Zum Transport von schweren Gütern, verderblichen Waren oder Drogen 5) Zum Abschleppen eines anderen Fahrzeugs oder Anhängers 6) Für spezielle Autorennen 7) Von einer Person unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen 8) Von einer Person ohne vorherige Genehmigung des Unternehmens 9) Für Zwecke, die den griechischen Gesetzen widersprechen 10) Außerhalb Kretas ohne die schriftliche Zustimmung des Unternehmens.
- Das Unternehmen haftet nicht für Verlust oder Beschädigung von Gegenständen des Kunden, die sich im Fahrzeug befinden, unabhängig davon, ob sie vor oder nach dem Vertrag auf dem Gelände zurückgelassen wurden.
- Das Unternehmen hat das Recht, die Mietvereinbarung ohne Konsequenzen zu kündigen, wenn der Mieter als schädlich für die Interessen des Unternehmens angesehen wird oder die Straßenverkehrsordnung nicht einhält und die Bedingungen dieses Vertrags verletzt.
- Das Gericht der Stadt Chania ist für alle Streitigkeiten zuständig, die sich aus diesem Mietvertrag ergeben
Versicherung – Angebotene Deckungen:
- Körperschäden Dritter und Passagiere.
- Sachschäden Dritter
- Sachschäden durch ein nicht versichertes Fahrzeug
- Feuerversicherung
- Diebstahlversicherung
- CDW-Versicherung mit 500 € Selbstbeteiligung.
Zusätzliche Deckungen:
- Versicherung gegen Glasbruch: 3,00 €/Tag
- Vollkaskoversicherung (FCDW) mit einem Aufpreis von 13,00 €/Tag (verfügbar nach Rücksprache mit unserem Unternehmen)
- Zusatzversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 250 € für 6,00 €/Tag
Die folgenden Fälle sind nicht durch die Versicherung abgedeckt:
- Für Schäden im Inneren und unter dem Fahrzeug sowie an den Reifen
- Wenn der Fahrer unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen steht
- Schäden, die von einem nicht autorisierten Fahrer verursacht wurden
- Verlust, Beschädigung oder Diebstahl der Fahrzeugschlüssel
- Schäden, die auf nicht autorisierten Straßen wie Stränden, ungeeigneten Straßen, Bergen usw. verursacht wurden
- Motorschäden durch falsche Betankung
- Wenn das Fahrzeug illegal geparkt wird
- Teil- oder Komplettdiebstahl, wenn das Fahrzeug nicht abgeschlossen ist
Mit seiner Unterschrift akzeptiert der Mieter die Versicherung und übernimmt die Verantwortung für jeden Unfall, der anderen Personen als ihm selbst passiert. Somit übernimmt VF RENT A CAR keine Haftung.
Transaktionssicherheit: Alle Zahlungen, die mit der Karte durchgeführt werden, erfolgen über die elektronische Zahlungsplattform „Alpha e-Commerce“ der Alpha Bank und verwenden das Verschlüsselungsprotokoll TLS 1.2 mit 128-Bit-Verschlüsselung (Secure Sockets Layer – SSL). Die Verschlüsselung ist eine Methode, bei der Informationen codiert werden, bis sie ihren Empfänger erreichen, der sie mit dem entsprechenden Schlüssel entschlüsseln kann.